Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren
Das Land Berlin unterstützt mit dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren soziale Einrichtungen, die Nachbarschaftsarbeit, kulturelle Angebote und gemeinwesenorientierte Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger verbinden. Ziel ist es, die soziale Daseinsvorsorge zu verbessern, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und Ausgrenzung kultursensibel entgegenzuwirken. Zudem stärkt das Programm bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe in der Stadt.
Was wird gefördert?
Das Programm bietet eine Basisfinanzierung für Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen in allen Berliner Bezirken. Zusätzlich unterstützt es übergreifende Projekte, die die Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit weiterentwickeln und das freiwillige Engagement stärken.
Ziele des Programms
Neben der finanziellen Förderung setzt das Programm auf folgende Schwerpunkte:
- Qualitätsstandards: Weiterentwicklung und Anpassung fachlicher Standards
- Beratung & Unterstützung: Begleitung von Einrichtungen, Projekten und Trägern
- Demografischer Wandel: Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen
- Bürgerschaftliches Engagement & Demokratie: Förderung von Partizipation
- Vernetzung: Kooperation zwischen Stadtteilzentren, Selbsthilfeorganisationen und Bezirken
- Teilhabe & Inklusion: Gender Mainstreaming, Integration, interkulturelle Öffnung
- Transparenz & Öffentlichkeit: Förderung der Sichtbarkeit der Projekte
Rahmenbedingungen & Berichterstattung
Über das Förderprogramm wird die finanzielle Sicherung von über 60 Einrichtungen gewährleistet – darunter Nachbarschaftszentren, Selbsthilfekontaktstellen und qualitätsfördernde Projekte. Die Grundlage bildet der Rahmenfördervertrag 2021–2025, der die Förderung sozialer Angebote und die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden regelt.
Die geförderten Projekte erstellen regelmäßig Berichte, die neben statistischen Daten auch Entwicklungen im bürgerschaftlichen Engagement und in der Stadtgesellschaft dokumentieren.
Steuerung & Umsetzung
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist für die Planung, Steuerung und Weiterentwicklung des Förderprogramms zuständig. Sie arbeitet eng mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammen und übt die Fachaufsicht über das Landesamt für Gesundheit und Soziales als Bewilligungsstelle aus.