Verwaltungsgemeinkosten-Pauschale endlich einführen!
Offener Brief: einheitliche Pauschale zur Deckung der Verwaltungsgemeinkosten in Zuwendungen endlich einführen!
Mai 2019
Sehr geehrter Herr Senator Kollatz,
die qualitativ hochwertige und nachhaltige Durchführung von Projekten und Aufgaben, die zuwendungsfinanziert sind, erfordert neben einem hohen fachlichen Standard und großem Engagement auch eine gute und solide Verwaltung.
Eine Erhebung unter den Trägern der Berliner Stadtteilzentren hat gezeigt, dass die tatsächlich wirtschaftlich notwendigen und verausgabten Verwaltungsgemeinkosten der Projektträger in öffentlich geförderten Projekten durchschnittlich bei 15% liegen.
Die Finanzierung der Verwaltungsgemeinkosten sollte zukünftig über eine auskömmliche, einheitliche Pauschale ermöglicht werden, die als Zuwendungsbestandteil in die Landeshaushaltsordnung geregelt ist.
Die Berliner Stadtteilzentren erhalten eine Basisfinanzierung durch die Senatsverwaltung für Soziales, Integration und Arbeit und setzten mit weiteren Zuwendungen des Landes Berlin, der Bezirke und Förderung von Stiftungen u.a. eine Vielzahl von weiteren, sozialräumlich orientierten, sozialpolitisch bedeutsamen Projekten und Aktivitäten um.
Werden diese Leistungen aus Zuwendungen des Landes Berlin oder der Bezirke gefördert, hat der Projektträger neben einem Eigenanteil auch den Personal- und Sachaufwand zu finanzieren, der in der Umsetzung des Projektes auf Trägerebene entsteht. Alle Kosten, die einem Projekt nicht direkt, sondern nur über einen Verteilungsschlüssel zugeordnet werden können, sind Gemeinkosten (betriebswirtschaftlich „Verwaltungsgemeinkosten“ genannt).
Dazu gehören insbesondere:
- Ausgaben für Personal in Geschäftsführung, Rechnungs- und Personalwesen sowie allgemeiner Verwaltung,
- Miet- und Mietnebenkosten für dieses Personal,
- Hard- und Software der IT-Infrastruktur für dieses Personal,
- Ausgaben für Büromaterial, Telefon, Porto für dieses Personal,
- Ausgaben für Personalakquise,
- Ausgaben für Qualitätsmanagementsysteme,
- Ausgaben für Wartung, Reparatur, Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Ausgaben für Mitgliedschaften in Verbänden,
- Ausgaben für Versicherungen, Steuern, Abgaben,
- Ausgaben für Wirtschaftsprüfung, Datenschutz, Energieaudits usw.
Die Kalkulation verschiedener zuwendungsfinanzierter Projekte durch die LIGA der Wohlfahrtsverbände bei unterschiedlichen Trägern hat ergeben, dass durchschnittlich Verwaltungsgemeinkosten von 12 % auf die Gesamtsumme eines Projektes anfallen, um dieses umsetzen zu können.
Die aktuell übliche „Spitzabrechnung“ und Verteilung der Gemeinkosten auf viele Projekte, erhöht den Verwaltungsaufwand und erschwert Transparenz und Kontrolle, gleiches gilt für zu knapp bemessene Pauschalen.
Um auch zukünftig zuwendungsfinanzierte Projekte und Aufgaben in hoher Qualität erbringen zu können, also soziale Leistungen, die zwischen Staat und Zivilgesellschaft vereinbart worden sind, ist
- eine Anerkennung einer Verwaltungsgemeinkosten-Pauschale in allen Zuwendungen,
- ein Anteil von pauschal mind. 12 % für Verwaltungsgemeinkosten der Träger,
- die Behandlung der Verwaltungsgemeinkosten-Pauschale als „Pauschale“, d.h. ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Ausgaben
notwendig.
In der Regel finanzieren die Senatsverwaltungen als Zuwendungsgeber durchschnittlich weniger als die Hälfte des geforderten Prozentsatzes. Finanzierungslücken führen zur Unterdeckung, die eine nachhaltige Fortführung von Projekten gefährden.
Die Finanzierung der Verwaltungsgemeinkosten sollte über eine auskömmliche, einheitliche Pauschale ermöglicht werden, ohne dass Sonderverhandlungen notwendig sind.
Die Verwaltungsgemeinkosten-Pauschale sollte als fester Bestandteil von Zuwendungen in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen werden.