Das Recht zur Teilhabe am kulturellen und politischen Leben
Angebote und Aktivitäten inklusiv zu gestalten ist für Stadtteilzentren selbstverständlicher Anspruch, doch nicht immer ist dies möglich. Die Mehrheit der Stadtteilzentren erfüllt grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer*innen. Aber auch in Stadtteilzentren stoßen Menschen etwa in den Bereichen Sehen, Hören oder Lernen auf Barrieren. Eine flächendeckende Teilnahme und Teilhabe findet noch nicht statt.
Der VskA Berlin begleitet und berät seit vielen Jahren seine Mitgliedsorganisationen zur inklusiven Weiterentwicklung, vor diesem Hintergrund schlagen wir Maßnahmen vor, die in den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin aufgenommen werden sollen.
Maßnahmen für den Aktionsplan des Landes Berlin
Die Senatsverwaltungen des Landes Berlin haben derzeit den Auftrag, Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin zu erstellen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin und der VskA Berlin // Fachverband für Nachbarschaftsarbeit empfehlen, folgende Maßnahmen aufzunehmen.
Inklusive Weiterentwicklung der Stadtteilzentren
- Bauliche Barrierefreiheit und inklusive Orientierungssysteme
Fortlaufende Verbesserung der baulichen barrierefreien Zugänglichkeit (u. a. ebenerdige Zugänge, rollstuhlgerechte Sanitäranlagen, Unterstützungssysteme in den Bereichen Hören/Sehen/Lernen) und Einrichtung inklusiver Beschilderungen und Leitsysteme in den Nachbarschaftseinrichtungen sowie Gewährleistung der Orientierung im Sozialraum durch eine einheitliche Beschilderung
- Inklusive Öffentlichkeitsarbeit und Angebotsgestaltung
Schulung und Beratung von Mitarbeiter*innen der Nachbarschaftseinrichtungen und Finanzierung von Assistenzleistungen (z. B. Wegebegleitung/Übersetzungen in Leichte Sprache/Gebärdensprachdolmetschung) für die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Organisation und Durchführung von inklusiven Veranstaltungen und Angeboten
- Personelle Ressourcen für den Bereich Inklusion
Zusätzliche personelle Ressourcen für eine*n hauptamtliche*n Mitarbeiter*in in den einzelnen Nachbarschaftseinrichtungen, die*der sich ausschließlich der inklusiven Öffnung des jeweiligen Hauses widmet, Beteiligungsformen für Menschen mit Behinderungen entwickelt und umsetzt, durch aufsuchende Arbeit Menschen mit Behinderungen für die Aktivitäten des Hauses gewinnt, Projekte wie das der „LieblingsOrte“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes LV Berlin partizipativ durchführt sowie eine Vernetzung mit anderen sozialen Trägern, u. a. auch Trägern der Eingliederungshilfe befördert
- Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen
Dauerhafte Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem 1. Arbeitsmarkt in den Stadtteilzentren; Einrichtung ausgelagerter Arbeitsplätze in den Stadtteilzentren
- Politische Vernetzung
Stärkere politische und bezirkliche Vernetzung, u.a. durch Etablierung von Runden Tischen zum Thema Inklusion über die Behindertenbeauftragten der Bezirke sowie durch Einbeziehung der Akteure aus den Nachbarschaftseinrichtungen in politische Gremien und Vertretungen, wie die BVV
- Evaluation und Beratung
Fortführung der Beratung und Sensibilisierung sowie Evaluation und Re-Evaluation von Stadtteilzentren durch den „RealitätsCheck Inklusion“, im Rahmen dessen Befragungen zum Thema Inklusion und Checks der Barrierefreiheit in den Bereichen Hören, Sehen, Lernen und Mobilität durchgeführt werden
Mobilität
- Barrierefreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehr
Beschaffung barrierefreier Busse und Bahnen für den Öffentlichen Personennahverkehr; Akustische Signale zur Erkennbarkeit der einfahrenden Busse und Bahnen für blinde und sehbehinderte Personen; Barrierefreie Ausgestaltung der Bahnhöfe und Haltestellen; Schulung der Mitarbeiter*innen des ÖPNV zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen
- Ausbau und Verbesserung der Mobilitätsdienste
Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten von Sonderfahrdiensten, Mobilitätshilfediensten und Begleitdiensten für alle Altersstufen, unabhängig vom Merkmal im Schwerbehindertenausweis und unabhängig von der Wohnform sowie Einsatzzeiten auch am Wochenende und in den Abendstunden; Finanzielle Entlastung der Nutzer*innen durch Wegfall der Eigenbeteiligung bei der Nutzung der Sonderfahrdienste und beim Taxikonto
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Mobilitätdienste, die jederzeit telefonisch erreichbar ist, und auch kurzfristig für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen den passenden Begleitdienst organisiert
Die inklusive Gestaltung der Angebote und Aktivitäten ist Auftrag und Selbstverständnis der Stadtteilzentren. Die Mehrheit der Stadtteilzentren erfüllt grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer*innen. Aber auch in Stadtteilzentren stoßen Menschen etwa in den Bereichen Sehen, Hören oder Lernen auf Barrieren. Eine selbstverständliche und gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe findet noch nicht flächendeckend statt.
Der VskA Berlin begleitet und berät seit vielen Jahren seine Mitgliedsorganisationen zur inklusiven Weiterentwicklung. Darunter sind alle 37 Berliner Stadtteilzentren und Sozialen Treffpunkte, die aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren gefördert werden. Die Trägervereine und Teams der Stadtteilzentren begeben sich aufgeschlossen und wertschätzend auf den Weg der Inklusion.
Um die Maßnahmen zur inklusiven Öffnung umsetzen zu können, sind zusätzliche finanzielle Mittel notwendig. Die Landesfinanzierung der Stadtteilzentren ist lediglich für die Basisaufgaben vorgesehen.
Wir hoffen sehr darauf, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in den Aktionsplan des Landes Berlin Einzug halten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

